Das Modell­pro­jekt Kom­pe­tent ohne Hass und Gewalt ist ein lan­des­wei­tes Prä­ven­ti­ons- und Dera­di­ka­li­sie­rungs­an­ge­bot für den Straf­voll­zug und die Bewäh­rungs­hil­fe.

Pri­mär rich­tet sich das Modell­pro­jekt an jugend­li­che und erwach­se­ne Inhaf­tier­te sowie Per­so­nen, deren Haft­stra­fe unter Bewäh­rung aus­ge­setzt ist, wel­che sich anfäl­lig für demo­kra­tie­feind­li­che Ideo­lo­gien und Sze­nen zei­gen oder schon in ver­fes­tig­te Sze­ne­st­ruk­tu­ren ein­ge­bun­den sind. Ziel des Pro­jekts ist die Stär­kung der demo­kra­ti­schen Ori­en­tie­rung und die Ver­mei­dung einer (wei­te­ren) Radi­ka­li­sie­rung gefähr­de­ter oder bereits radi­ka­li­sier­ter Men­schen in Haft sowie nach Haft­ent­las­sung.

Dar­über hin­aus ver­steht sich das Modell­pro­jekt als zen­tra­le Anlauf­stel­le für Fach­per­so­nal, wie z. B. Mitarbeiter*innen im Straf­voll­zug und Bewährungshelfer*innen.

Wie arbeitet das Modellprojekt „Kompetent ohne Hass und Gewalt”?

Inhaftierte/Personen unter Bewährung

  • Aus­ein­an­der­set­zung mit gesell­schaft­li­chen und poli­ti­schen The­men­be­rei­chen
  • Refle­xi­on eige­ner Wer­te und Ein­stel­lun­gen
  • Abbau von Vor­ur­tei­len und Ste­reo­ty­pen
  • Ver­mitt­lung demo­kra­ti­scher Grund­wer­te

  • Ziel­grup­pe: Inhaf­tier­te bis zur Voll­endung des 27. Lebens­jah­res
  • Teil­nah­me: frei­wil­lig oder auf Emp­feh­lung der Haft­an­stalt mög­lich
  • Unter­bre­chen von Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zes­sen im Phä­no­me­n­be­reich Rechts­ex­tre­mis­mus (im Bedarfs­fall: isla­mis­ti­scher Extre­mis­mus)
  • Ein­lei­ten von Distan­zie­rungs- und Dera­di­ka­li­sie­rungs­pro­zes­sen
  • Straf­tat­auf­ar­bei­tung und Refle­xi­on des eige­nen straf­fäl­li­gen Ver­hal­tens
  • Ent­wick­lung indi­vi­du­el­ler Hand­lungs­al­ter­na­ti­ven und Lebens­plä­ne

  • Ziel­grup­pe: Inhaf­tier­te und Proband*innen der Bewäh­rungs­hil­fe bis zur Voll­endung des 27. Lebens­jah­res
  • Teil­nah­me: frei­wil­lig, auf Emp­feh­lung der Haft­an­stalt oder des/der Bewährungshelfer*in oder auf Auf­la­ge mög­lich
  • Bei Bedarf und Ver­füg­bar­keit: ergän­zen­de Grup­pen­maß­nah­men im Phä­no­me­n­be­reich Rechts­ex­tre­mis­mus

Fachpersonal

  • Sen­si­bi­li­sie­rung und Auf­klä­rung zu Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zes­sen im Phä­no­me­n­be­reich Rechts­ex­tre­mis­mus in den Hand­lungs­fel­dern Straf­voll­zug und Bewäh­rungs­hil­fe
  • Ver­mitt­lung von Hand­lungs­si­cher­heit im Umgang mit radi­ka­li­sie­rungs­ge­fähr­de­ten und radi­ka­li­sier­ten Per­so­nen im eige­nen beruf­li­chen Kon­text durch die Ent­wick­lung und Anwen­dung von Gegen­stra­te­gien und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­ni­ken
  • Infor­ma­ti­on zu wei­ter­ge­hen­den Ange­bo­ten des Modell­pro­jekts sowie Sen­si­bi­li­sie­rung zur Inan­spruch­nah­me die­ser
  • Indi­vi­du­el­le fall­be­zo­ge­ne Ein­zel­be­ra­tung für Bewährungshelfer*innen
  • Sen­si­bi­li­sie­rung und Auf­klä­rung zu Radi­ka­li­sie­rungs­pro­zes­sen im Phä­no­me­n­be­reich Rechts­ex­tre­mis­mus
  • Ver­mitt­lung von Hand­lungs­si­cher­heit im Umgang mit radi­ka­li­sie­rungs­ge­fähr­de­ten und radi­ka­li­sier­ten Proband*innen
  • Ver­mitt­lung von Hand­lungs­stra­te­gien zur Stär­kung der Ver­än­de­rungs­be­reit­schaft von Proband*innen

Informationsmaterial

Kontakt

Spenden

FAQ

  • Inhaf­tier­te sowie Per­so­nen, deren Haft­stra­fe unter Bewäh­rung aus­ge­setzt ist, wel­che radi­ka­li­sie­rungs­ge­fähr­det oder radi­ka­li­siert sind
  • Fach­per­so­nal in den Berei­chen Straf­voll­zug und Bewäh­rungs­hil­fe
  • Work­shops zur Stär­kung demo­kra­ti­scher Hal­tun­gen und Über­zeu­gun­gen für Inhaf­tier­te bis zur Voll­endung des 27. Lebens­jah­res
  • Bera­tungs­an­ge­bo­te im Phä­no­me­n­be­reich Rechts­ex­tre­mis­mus für radikalisierungsgefährdete/radikalisierte Inhaf­tier­te und Per­so­nen mit einer Haft­stra­fe auf Bewäh­rung bis zur Voll­endung des 27. Lebens­jah­res (auch als Über­gangs­ma­nage­ment nach Haft­ent­las­sung)
  • Ein­zel­be­ra­tun­gen für Bewährungshelfer*innen mit radikalisierungsgefährdeten/radikalisierten Proband*innen
  • Fort­bil­dun­gen für Fach­per­so­nal in den Berei­chen Straf­voll­zug und Bewäh­rungs­hil­fe

Das Ange­bot ist abso­lut kos­ten­frei. Es ent­ste­hen für Sie kei­ne Kos­ten.

Zum Zwe­cke der Bera­tung und dem Aus­tausch mit Kol­le­gen sowie zu sta­tis­ti­schen Zwe­cken erhe­ben, ver­ar­bei­ten und über­mit­teln (im Fal­le einer Schwei­ge­pflich­t­ent­bin­dung) wir Daten nach dem Thü­rin­ger Daten­schutz­ge­setz. Die Daten wer­den kryp­to­gra­fiert und ein hal­bes Jahr nach dem Abschluss­ge­spräch voll­stän­dig gelöscht.

Gesprächs­in­hal­te wer­den NICHT an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben. Alle Gesprä­che sind ver­trau­lich.

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